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Erfahren Sie mehr über die neuen Maßstäbe und Grundsätze („MuG“) in der ambulanten Pflege. Qualifikationsanforderungen und Fortbildungspflichten für Betreuungskräfte nach § 36 SGB XI.

Die neuen Maßstäbe und Grundsätze („MuG“) sehen vor, dass die Beschäftigten, die pflegerische Betreuungsmaßnahmen im Sinne von § 36 SGB XI in der ambulanten Pflege erbringen, eine Qualifikation entsprechend der Richtlinien nach § 53 SGB XI (stationär) aufweisen müssen. Beispielsweise muss ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden, ein Basiskurs von 100 Stunden, ein Betreuungspraktikum von zwei Wochen oder ein Aufbaukurs von 60 Stunden nachgewiesen werden.