Unser ambulanter Pflegedienst wurde am 01.01.2012 als Gesellschaft mit eingeschränkter Haftung gegründet (GmbH).
Der Geschäftsstellensitz ist: An der Blankstraße 18a, 41352 Korschenbroich
Wir legen großen Wert auf Kundennähe. Daher pflegen wir schwerpunktmäßig in der Region Neuss (Holzheim, Reuschenberg, Grefrath), Mönchengladbach (Lürrip, Eicken), Korschenbroich (Herrenshoff, Herzbroich, Raderbroich, Engbrück, Neersbroich und Trietenbroich, Epsendorf, Glehn, Liedberg, Kleinenbroich, Lüttenglehn, Pesch, Steinforth-Rubbelrath) und Kaarst (Büttgen, Driesch, Holzbüttgen, Vorst). Dies ermöglicht auch eine optimalere Tourenplanung.
Das Büro ist regelmäßig von Montag bis Freitag von 8.30 – 16.30 Uhr besetzt. Die telefonische Erreichbarkeit unseres Dienstes ist außerhalb der Bürozeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen mittels einer Rufweiterschaltung rund um die Uhr gewährleistet. Wir stellen dabei sicher, dass für pflegefachliche Anfragen ständig eine Pflegefachkraft erreichbar ist.
Unser ambulanter Pflegedienst, der als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen Dienstleistungen anbietet, erfüllt folgenden Zweck:
- Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V (Grund‑ und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird).
- Wir bieten häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V (Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung), häuslicher Pflege gemäß §§ 198 RVO, 25 KVLG.
- Wir leisten Haushaltshilfe gemäß §§ 38 Abs. 1 SGB V, 199 RVO, 27 KVLG, 10 KVLG 1989.
- Wir stellen durch geeignetes Personal Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §§ 36 und 39 SGB XI sicher.
- Wir übernehmen die Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld.
- Wir führen Schulungen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Form von Gruppenschulungen durch. Diese erfolgen in Form von individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung in unseren Räumlichkeiten gemäß § 45 SGB XI.
Der Pflegedienst ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung, unter ständiger fachliche Verantwortung einer ausgebildeten, verantwortlichen Pflegefachkraft. Herr Sascha Boltenburg ist seit 19 bzw. 23 Jahren in der Gesundheitsbranche als Führungsperson bzw. Altenpfleger tätig und hat folgende Aus- und Weiterbildungen bzw. Studiengänge absolviert: Staatsexamen in der Altenpflege (2004), Qualitätsbeauftragter in der Altenpflege (2006), Leitungskompetenz im mittleren Management (2009), Pflegedienstleitung (2010), Qualifizierungsmaßnahme für Altenpflegefachkräfte gemäß § 5 Abs. 5 der Rahmenverträge nach §§ 132, 132a SGB V-Prüfung (2011), Praxisanleitung (2014), Verantwortliche Pflegefachkraft (2016), Heimleiter (E-Qalin®) (2016), Bachelorstudium Pflegemanagement und Organisationswissen (2016 / B. A.) und den Masterstudiengang Management – Mit der Ausrichtung Unternehmensmanagement (2020 / M. A.).
Mit folgenden Kostenträgern bestehen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen:
- Landesverbände der Pflegekassen in NRW (SGB XI)
- AOK Rheinland/Hamburg (SGB V)
- Knappschaft (SGB V)
- VDEK (SGB V)
- Arbeitsgemeinschaft der rheinischen Betriebskrankenkassen (SGB V)
Des Weiteren rechnet unser Pflegedienst mit den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern Leistungen nach dem SGB XII ab.
Zusätzlich können unsere Leistungen auch ohne Beteiligung der oben genannten Kostenträger im Rahmen der Privatliquidation angefordert werden.
Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Ampel Koalition hat zwei wichtige Digitalisierungsgesetze durchgesetzt. Es sind Ende März 2024 das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in Kraft getreten.