Pflegemindestlohn
Zum 1. Juli 2026 tritt die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) in Kraft. Damit werden die Pflegemindestlöhne erneut angehoben. Für Einrichtungen, die ihre Beschäftigten bereits nach Tarif oder tarifähnlichen Vergütungsmodellen bezahlen, hat die Anpassung in der Regel nur geringe Auswirkungen, da die Entgelte meist bereits oberhalb der gesetzlichen Mindestwerte liegen. Relevant ist die Erhöhung insbesondere für Einrichtungen, die sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren.
Die neuen Mindeststundenlöhne ab dem 1. Juli 2026 lauten:
- Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro brutto pro Stunde (bisher 16,10 Euro)
- Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung: 17,80 Euro brutto pro Stunde (bisher 17,35 Euro)
- Pflegefachkräfte: 21,03 Euro brutto pro Stunde (bisher 20,50 Euro)
Die Verordnung sieht zudem eine weitere Erhöhung der Pflegemindestlöhne zum 1. Juli 2027 vor.
Wichtig: Die neuen Mindestentgelte stellen die gesetzliche Untergrenze dar. Tarifliche Vergütungen und viele tariforientierte Entlohnungsmodelle liegen bereits heute über diesen Beträgen.
Finanzlage der Pflegeversicherung
Die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung verschlechtert sich weiter. Bereits im ersten Quartal 2026 wurde ein Defizit von 667 Millionen Euro verzeichnet – trotz eines Darlehens in Höhe von 800 Millionen Euro.
Für das Gesamtjahr rechnet der GKV-Spitzenverband mit einem Fehlbetrag von rund einer Milliarde Euro. Unter Berücksichtigung der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund summiert sich die Finanzierungslücke auf etwa 4,2 Milliarden Euro.
Ursächlich für die angespannte Lage sind vor allem die deutlich steigenden Ausgaben. Während die Einnahmen der Pflegeversicherung im Jahr 2026 voraussichtlich um 7,7 Prozent zunehmen, wird bei den Ausgaben ein Anstieg von 9,1 Prozent erwartet.
Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung werden derzeit verschiedene Maßnahmen diskutiert. Dazu zählen unter anderem die Rückzahlung pandemiebedingter Bundesmittel, die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger durch den Bund sowie eine stärkere Beteiligung der Länder an den Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen.
Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung befindet sich weiterhin in Vorbereitung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werden. Konkrete Vorschläge liegen bislang jedoch noch nicht vor.
