Pflegemindestlohn steigt ab 1. Juli 2026 / Pflegeversicherung droht Milliarden-Defizit
Zum 1. Juli 2026 tritt die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) in Kraft. Damit werden die Pflegemindestlöhne erneut angehoben. Für Einrichtungen, die ihre Beschäftigten bereits nach Tarif oder tarifähnlichen Vergütungsmodellen bezahlen, hat die Anpassung in der Regel nur geringe Auswirkungen, da die Entgelte meist bereits oberhalb der gesetzlichen Mindestwerte liegen. Relevant ist die Erhöhung insbesondere für Einrichtungen, die sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren.
